AGB

Karthalle – Mainz GmbH AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns, der Karthalle Mainz GmbH, Wilhelm-Maybach- Straße 15 in 55129 Mainz im Handelsregister des Amtsgerichtes Mainz, Handelsregisternummer HRB- Nr. 49884, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schapas (im Folgenden auch: Anbieter genannt) und Ihnen als Kunden.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind.
(3) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss / Buchung
(1) Die Präsentation der Buchungsangebote „Fun Race 20“ „Mega Race 40“ und „60 Min. Bahnmiete“ auf unsere Website stellt kein bindendes Angebot dar und sind bis zur Buchungsabschluss freibleibend.
(2) Online- Bestellung über unseren Online-Partner SMS Timing. Wenn der Kunde online über die Online-Buchungsfunktion (ONLINE BUCHEN) eine Bestellung aufgibt ist eine Registrierung bei uns notwendig.
(3) Mit dem Abschluss der Buchung über Website durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung ab.
(4) Wir werden den Zugang Ihrer Buchung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(5) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns
hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
(6) Der Anbieter ist berechtigt mehrstündigen Events bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Anzahlung oder ähnlichem zu verlangen.
(7) Der Kunde hat die Möglichkeit, die Dienstleistungen wie Tickets für Rennangebote oder Gutscheine vor Ort zu kaufen; Tickets für  Rennangebote acht Wochen im Voraus über Buchungsportal zu buchen; die einlösbare Gutscheine für Fahrten jeder Zeit über Buchungsportal zu buchen; oder Rennangebote, Bahnmiete und Kinderkartfahrschule per E-Mail mit Vorauszahlung bei dem Anbieter zu reservieren. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde eine verbindliche Bestellung abgibt und der Anbieter dieses Angebot annimmt.
(8) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Stornierung / Rücktritt durch Kunden / besondere Bestimmungen für Gruppen und Events
(1) Für alle zustande gekommene Buchungen über die Nutzung unserer Kartbahn und damit verbundener Leistungen gewähren wir den Kunden eine Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeit. Der Zeitpunkt der Stornierung bestimmt dabei den Anspruch der Karthalle-Mainz GmbH auf eine angemessene Vergütung; ersparte Aufwendungen sind damit abgeholten.

– Gratis Stornierung oder Verschiebung bis 48 Std. vor dem Termin für Angebote: Fun Race 30, Fun Race 30 Exklusiv und Mega Race 50 Exklusiv. Bis 24 Std. vor dem Termin fällt eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 50% des Preises an. Stornierung muss schriftlich per E- Mail erfolgen. Verschiebung des Termins ist hier nicht mehr möglich. Erfolgt die Stornierung erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist die Karthalle-Mainz berechtigt, 100% der gebuchten Leistung zu verrechnen. In Krankheitsfällen ist die Stornierung nur unter Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

– Für Bahnmiete gelten unsere folgende Stornierungsbedingungen:

Bis 11 Tage vor dem Veranstaltung 0% der Vergütung 

Bis 10 Tagen vor dem Buchungstermin 50% der Vergütung
Bis 7 Tage vor dem Buchungstermin 70% der Vergütung
Bis 3 Tage vor dem Buchungstermin 90% der Vergütung
Im Falle einer Stornierung weniger als drei Tage vor dem Termin 100% der Vergütung.


(2) Der Vertragspartner hat uns die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 11 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Geräumt der Vertragspartner die Mitteilung der endgültigen Teilnehmerzahl, so ist die Teilnehmerzahl des jeweiligen Vertrages bindend. Die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl ist in jedem Falle einzuhalten und beachtlich.
Eine Erhöhung der Personenzahl um mehr als 5% muss der Anbieterin spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf Zustimmung der Anbieter und soll in Textform erfolgen. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wird, erhöht sich der vereinbarte Preis entsprechend, soweit Preise in Abhängigkeit von der Personenzahl vereinbart worden sind. Für eine Verringerung der Teilnehmerzahl gelten die Stornierungsbedingungen dieser AGB.
(3) Stornierungsgebühren bei Buffet und Catering:
Bis 10 Tage vor dem Veranstaltung 0%
5-9 Tage vor dem Veranstaltung 20%
Ab 4 Tagen vorher 60%
Ab 1 Tag vor Veranstaltungstermin 100% der Kosten für das Buffet und Catering. Änderung von Personenzahl bei Buffet und Catering bis spätestens 10 Tage vor dem Termin.
(4) Wurde ein Catering bestellt, ist der Essenspreis je Person multipliziert mit der gemeldeten Teilnehmerzahl maßgebend. Weitere bestellte und nicht abgenommene Leistungen werden zum vereinbarten Preis berechnet.
(5) Der Kunde darf Speisen und Getränke nicht selbst oder durch Dritte zu Veranstaltung zum dortigen Verzehr mitbringen. Annahmen bedürfen einer Vereinbarung mit der Anbieterin ggf. unter Vereinbarung einer Abgeltungspauschale für einen hierdurch eintretenden Umsatzverlust.
(6) Soweit Speisen in Form eines Buffets serviert werden, wird nur die Aufrechterhaltung des Buffets für eine angemessene Dauer von üblicherweise drei Stunden geschuldet („Buffetzei“); bei ungünstigen klimatischen Verhältnissen kann die Buffetzeit von der Anbieterin angemessen verkürzt werden, wenn wegen drohenden mikrobiologischer Veränderungen der angebotene Speisen ein längeres Angebot nicht möglich ist. Buffets werden nach den Vorgaben des Kunden und der mitgeteilten Personenzahl anhand eines „Durchnittsessers“ so bemessen, dass gegen Ende der Buffetzeit auch die letzten Gäste immer noch eine gewisse Auswahl an Speisen zur Verfügung steht. Es ist insoweit nicht auszuschließen, das bestimmte Speisen nachgefragter sind als andere und daher ggf. nicht über der gesamten Zeitraum des Buffets verfügbar sind.
(7) Soweit nicht im Einzelnen anders vereinbart, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der nicht während der Buffetzeit verzehrten Speisen. Soweit im Einzelnen die Mitnahme von Speisen vertraglich erlaubt wird, schuldet die Anbieterin nur die übriggebliebene Speisen mit der
entsprechend durch die Auslagezeit möglicherweise geminderten und nicht mehr verzehrgeeigneten Qualität.
(8) Stornierungen müssen in Textform (E-Mail) gegenüber dem Anbieter erfolgen.
(9) Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, uns der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

§ 4 Rücktritt durch Karthalle-Mainz GmbH
(1) Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Anbieterin in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unbedingte Angebote andere Kunden ohne kostenfreie Rücktrittsvorbehalte vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Anbieterin mit angemessener Fristsetzung nicht auf sein vertragliches Recht zum Rücktritt verzichtet.
Wird die vereinbarte Anzahlung nicht geleistet, ist die Anbieterin nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist die Anbieterin, vorbehaltlich weitergehender gesetzlicher Rücktrittsrechte, berechtigt, bei Vorliegen folgender Gründe vom Vertrag zurückzutreten:
– höhere Gewalt und andere von der Anbieterin nicht vorhersehbare und nicht zu vertretende Ereignisse, die eine Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
– Wenn eine Veranstaltung schuldhaft unter irreführender oder falscher Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wird; wesentlich kann da insbesondere die Identität des Kunden, seine Kreditwürdigkeit oder Veranstaltungszwrck sein;
– Wenn die Anbieterin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder Ansehen Anbieterin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Anbieterin zuzurechnen ist;
Wenn der Zweck oder der Anlass der Veranstaltung gesetzeswirdrig ist. Die Ausübung eines Rücktrittsrechts schliesst die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht aus.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle in der Preiseliste ausgewiesenen Preise und sonstige Entgelte sind bindend. Es handelt sich um Preise inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Beträge bis 1.000,- EUR sind am Tag der Veranstaltung in bar oder per EC/Kreditkarte zu entrichten, wenn es nicht anders schriftlich vereinbart wurde.
(2) Dem Kunden stehen folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: PayPal, Kreditkarte (Mastercard, VISA, EC Karte), Vorkasse oder Bar.
(3) Die Bahnmiete richtet sich nach der gebuchten Dauer der Veranstaltung inklusive Bahnnutzung. Sollten weniger als die gemeldete Anzahl der Personen fahren, beeinflusst das nicht den Pauschalpreis.
(4) Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, bei Verspätung der Teilnehmer die Mietzeit der Bahn entsprechend der Verzögerung zu verlängern.
(5) Zahlungen sind sofort fällig und spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistung zu zahlen. Skonto kann nicht gewährt werden. Nach Ablauf der Frist kommt der Vertragspartner in Zahlungsverzug.
(6) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsstellung 4 Monate, so behält der Anbieter das Recht vor, Preisänderungen auch ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

§ 6 Zusatzbedingungen für die Nutzung der Kartbahnen
(1) Die Benutzung der Karts, das Betreten des Geländes und der Anlage, der Aufenthalt sowie die Teilnahme an allen dortigen Aktivitäten geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
(2) Bei der Benutzung der Kartbahnen ist den Anweisungen des Personals ausnahmslos Folge zu leisten.
(3) Die Benutzung der Karts ist nur Personen gestattet, die an keinerlei körperlichen Gebrechen leiden, die nicht unter Alkohol-, Drogen-, Medikamenteneinfluss stehen und nicht zu einer gesundheitlichen Risikogruppe gehören (z.B. Bluthochdruck, Herzerkrankungen). Auf die besondere Gefährdung der zu diesen Risikogruppen Personen wird hingewiesen. Das Kartfahren während der Schwangerschaft raten wir ab, sonst fährt die Kundin auf eigene Gefahr. Personen, die trotz des Verbotes in alkoholisiertem Zustand das Kart benutzen, werden ausgeschlossen; das Ticket verfällt entschädigungslos. Die Benutzer erklären sich mit einer Alkoholkontrolle einverstanden.
(4) Flaggenkunde:
Gelbe Fahne und/oder gelbe Rundumleuchten zeigen eine Gefahr an und weisen an, langsam zu fahren und nicht überholen. Langsam fahren heißt in diesem Fall, dass annähernd Schrittgeschwindigkeit zu Fahren ist.
Blaue Fahne zeigt an, dass ein schnelleres Fahrzeug folg. Der Langsamere lässt den Schnelleren überholen.
Schwarze Fahne zeigt an, dass unmittelbar die box anzufahren ist. Sie stellt eine Verwarnung dar oder zeigt einen technischen Defekt am Kart an.
Rote Fahne zeigt an, dass das Rennen abgebrochen/ beendet wird. Es ist auf Anweisungen des Personals zu achten.
Schwarz-weiß karierte Fahne ist die „Zielflagge“ und zeigt das Ende Rennens bzw. der Trainingsfahrt an. Am Ende der Runde soll für die Startaufstellung gehalten bzw. in die Boxengasse eingebogen werden.
(5) Außerhalb der Boxengasse muss der Kunde entsprechenden Vollvisierschutzhelm Integralhelm tragen. Ein Schutzhelm wird bei Bedarf leihweise zur Verfügung gestellt. In diesen Fall muss aus hygienischen Gründen eine eigene oder zum Kauf an der Kasse angebotene Sturmhaube getragen werden.
(6) Der Kunde hat sich diszipliniert zu verhalten. Er muss sich insbesondere so verhalten, dass er sich selbst, andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert nicht gefährdet.
(7) Der Kunde verpflichtet sich, offensichtliche Sicherheitsmängel und/oder Schäden an seinem ihm zur Verfügung gestellten Kart unverzüglich dem Personal zu melden.
(8) Das Fahren mit einem Kart und insbesondere die Teilnahme an einem Rennen oder Training mit mehreren Karts auf der Strecke bringt auch aufgrund der besonderen Beschleunigung der Fahrzeuge und der erreichbare Geschwindigkeit von ca. 50 km/h das Risiko von körperlichen Leiden, Verletzungen, die beispielsweise folgende Ursachen haben können: Zusammenstoß unbeabsichtigt Karambolage von Fahrzeugen, Aufprall / Anprall auf der Streckenbegrenzung, starkes Bremsen und Beschleunigen mit Kopf-Nackennick-bewegungen. (HWS), Anspannen und Versteifen von Muskeln in Armen, Nacken und Beinen. Der Kunde ist sich des erhöhten Risikos von möglichen Verletzungen und Folgen (ggf. Auch nur Muskelkater, Verspannungen und Rücken/Nackenschmerzen) bewusst.
9) Es ist auf der Bahn untersagt: Nichtbeachtung der Bahn- und Fahrordnung, unangemessne Kleidung (insbesondere nicht abgelegte Schals, frei flatternde Kleidung, nicht feste Schuhwerk) oder Vorbereitung insbesondere offene längere Haare (muss mit Gummi zusammengebunden sein und unter dem Helm verstaut werden), schlecht sitzender oder nicht ordnungsgemäß befestigter Schutzhelm, Verlassen des Karts außerhalb der Boxengasse.
(10) Es wird das Tragen von einem Nackenschutz und einer Rippenschutz
empfohlen. Ein Nackenschutz kann verliehen werden. Eine Rippenschutzweste kann aus hygienischen Gründen nicht verliehen werden. Sie kann von Kunden käuflich bei dem Anbieter erworben werden.
( 11) Die Einweisung erfolgt durch das Personal des Anbieters vor Fahrantritt. Die Teilnahme daran ist für den Kunden Pflicht.
(12) In der Boxengasse ist Schritttempo zu fahren. Beim Ein- und Aussteigen darf sich nicht auf die Pedale und Lenkstangen gestützt werden.
(13) Das Verlassen des Karts während des Fahrbetriebs auf der Fahrbahn ist strengstens untersagt.
(14) Es darf nur in die vorgeschriebene Fahrtrichtung gefahren werden.
(15) Der stehen gebliebene Fahrer muss deutlich den rechten Arm in die Höhe ausstrecken.

§ 7 Alter und Mindestgröße
(1) Einen Vertrag mit dem Anbieter schliessen dürfen nur Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren oder Minderjährige , sofern eine entsprechende Zustimmung der gesetzlichen Vertreters ist auf Verlangen vorzulegen.
(2) Ein Kart darf nur führen, wer das 9 Lebensjahr vollendet hat, mindestens 1,20 m groß ist, sowie körperlich und geistig in der Lage ist ein Kart sicher zu führen.
(3) Kunden im Alter von 9-14 Jahre ohne Karterfahrung fahren auf Kinderstufe. Sie müssen mindestens 1,20 m Körpergrösse haben und körperlich und geistig in der Lage sein ein Kart sicher zu führen. Sie dürfen nur ein Kart führen, wenn ein gesetzlicher Vertreter oder eine Begleitperson, auf welche die Aufsichtspflicht übertragen wurde, sich in Sicht- und Rufnähe aufhält. Der gesetzliche Vertreter und/oder die Begleitperson hat ihre Berechtigung auf Verlangen vorzulegen.

§ 8 Gutscheine
(1) Gutscheine und eventuell vorhandene Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.
(2) Eine Auszahlung eines Gutscheins ist nicht möglich.
(3) Gutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.
(4) Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar.
(5) Der Gutschein kann nur den Erwerb von Dienstleistungen und nicht für den Erwerb von weiteren Gutscheinen verwendet werden.
(6) Der Gutschein ist übertragbar. Die Anbieter kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dies gilt nicht, wenn der Anbieter Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat.
(9) Gutscheine können online nur für zwanzigminütige Fahrten und nicht für Rennangebote eingelöst werden.

§ 9 Verhaltensregeln bei der Nutzung von Räumen
(1) Werden dem Kunden Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, ist er nicht berechtigt, räumliche Veränderungen der hierhin befindlichen Gegenständen, insbesondere der Tische und Buffettische, sowie Einwirkung auf diese oder auf die Substanz der Räumlichkeit eigenständig vorzunehmen.
(2) Der Kunde hat die Einrichtung ordnungsgemäß zu gebrauchen. Der Kunde haftet für Beschädigung oder unsachgemäßen Gebrauch der ihm zur Verfügung gestellten Gegenstände, Räumlichkeiten und Einrichtungen, gleich die Beschädigung oder Behandlung durch ihn selbst oder durch Dritte anlässlich der von ihm ausgerichteten Veranstaltung oder der Verletzung von Schutzgesetze verantworten ist.
(3) Er stellt den Anbieter ggf. von Ansprüchen Dritter wegen der Beschädigung oder unsachgemäßen Ingebrauchnahme frei.
(4) Der Anbieter kann einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung oder die Leistung einer Sicherheit verlangen.
(5) Die Verwendung von elektronischen Geräten des Kunden unter Nutzung der Stromnetzanschlüsse des Anbieters ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Durch die Verwendung derartiger Geräte auftretende Störung oder Beschädigung an technischen Anlagen oder dem sonstigen Eigentum der Anbieter oder dem Eigentum Dritter gehen zu Lassen des Kunden, sofern sie von dem Anbieter nicht zu vertreten sind. Die Stromkosten können pauschal abgerechnet werden.
(6) Die Nutzung der Räumlichkeit zu Werbezwecken und die Anbringung von Werbemitteln bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
(7) Der Kunde darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

§ 10 Rauchverbot und Hausrecht
(1) Es gilt ein generelles Rauchverbot in den Räumen, es sei denn es bestehen anderweitige Abstimmungen zwischen den Parteien.
(2) Den Anweisungen unseres Personals ist unbedingt zu Folge zu leisten. Diesem steht das Hausrecht zu.

§ 11 Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel der erbrachten Leistungen detailliert und unverzüglich zu beanstanden und die Anbieterin zur Nachbesserung aufzufordern.
(2) Reklamationen von Mängeln, die während einer Veranstaltung offenkundig erden und bei denen ein Fortfall der Überprüfbarkeit droht, sind unverzüglich während der Veranstaltung, spätestens jedoch am Folgetag geltend zu machen. Andernfalls sind Mängelansprüche ausgeschlossen.
(3) Karthalle-Mainz gibt gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Herstellungsgarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüssen unberührt.
(4) Für Schäden, die durch eigenes Verschulden des Benutzers, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung oder dadurch entstehen, dass den
Anweisungen unseres Personals nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Benutzer die uneingeschränkte Haftung.
(5) Wir übernehmen keine Haftung für solche Schäden aus dem Betrieb des angemieteten Karts, die durch den Betreiber anderer Karts, deren Fahrer oder Benutzer anderer Karts verursacht werden
(6) Für Schäden, die durch uns oder unsere Mitarbeiter schuldhaft verursacht werden, haften wir nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(7) Die Abgabe einer Haftungserklärung ist Voraussetzung für die Nutzung der Kartbahnen.

§ 13 Urheberrechte und Videoüberwachung
(1) Wir haben an allen Bildern, Filme und Texten, die auf unserer Webseite veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
(2) Die Kartstrecke, Gastronomiebereich, Kassenbereich und Wartebereich auf der Bahn werden mit mehreren Video-Kameras unter Beachtung der DSGVO überwacht. Das Fahrgeschehen wird in Echtzeit auf Monitoren im Bereich der Strecke, der Kasse und Gastronomiebereich übertragen.

§ 14 Datenschutz
(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zu Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Anbieterin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogene Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch Anbieterin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogene Daten des Kundes erfolgt unter Beachtung der Datenschutzverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Information kann der Kunde der Datenschutzerklärung der Anbieterin entnehmen.
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Anbieterin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und uns Mainz.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.